Lokalvertretungen

LOKALVERTRETUNGEN

Alle ordentlichen Vereinsmitglieder eines Universitätsstandortes bilden gemeinsam die Lokalvertretung der Fakultät oder des Fachbereichs.
Die ordentlichen Vereinsmitglieder vertreten ihre Studierendenschaft für ihr jeweiliges Arbeitsgebiet. In der Mitgliederversammlung vertreten die anwesenden Vertreter*innen einer Lokalvertretung ihre Studierendenschaft gemeinsam im Konsensprinzip. Jede Lokalvertretung führt bei Abstimmungen eine Stimme. Alle Lokalvertretungen sind untereinander gleichberechtigt.

ORDENTLICHE MITGLIEDER

Gemäß unserer Satzung können Studierendenvertretungen an Medizinischen Fakultäten oder Fachbereichen Medizin an Hochschulen oder Medizinischen Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland ordentliches Mitglied werden. So gehören zu unseren Mitgliedern die legitimierte Vertretungen von Studierenden der Humanmedizin an der jeweiligen Hochschule gemäß den geltenden Regelungen, Vorschriften und Verfassungen der Universitäten und Gesetze der Bundesländer (Fachschaften). Außerdem sind Vertretungen von Studierenden der Humanmedizin an der jeweiligen Hochschule, die am 16.05.2005 entweder laut Satzung des Deutschen Famulantenaustausch e.V. oder laut Satzung der Fachtagung Medizin e.V. Mitglied der Fachtagung waren, bvmd-Mitglied. Zudem können auch alle anderen Vertretungen von Studierenden der Humanmedizin an der jeweiligen Hochschule, deren Zielsetzung sich an den satzungsgemäßen Zielen des Vereins orientiert und deren Aktivitäten soweit wie möglich den Arbeitsbereichen des Vereins entsprechen, eine Mitgliedschaft beantragen.

FÖRDERMITGLIEDER

Fördermitglieder können natürliche und juristische Personen werden. Fördermitglieder unterstützen insbesondere durch Mitgliedsbeiträge die inhaltliche Arbeit des Vereins. Darüber hinaus stehen sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten dem Verein in den Bereichen Erfahrungsaustausch, Weiterbildung, Kontaktpflege und inhaltliche Unterstützung zur Verfügung. Fördermitglieder haben auf der Mitgliederversammlung Rederecht, aber kein Antragsrecht, kein Stimmrecht und kein aktives und passives Wahlrecht. Die Fördermitgliedschaft kann von Seiten der bvmd und des Fördermitglieds jederzeit beendet werden. Möchten Sie Fördermitglied der bvmd werden? Dann wenden Sie sich gerne an unseren aktuellen Referenten für Fundraising, Cedric Smets unter fundraising@bvmd.de!