Fahrtkostenzuschuss (FKZ)
Hinweise
Die bvmd rät allen Bewerbenden sich frühzeitig mit der Finanzierung ihrer Reise- und Lebenshaltungskosten für den Austausch auseinanderzusetzen. Es stehen grundsätzlich nicht genug Mittel bereit um alle Praktikant*innen der bvmd mit einem Fahrtkostenzuschuss zu fördern. Informationen zu alternativen Fördermöglichkeiten findet ihr am Ende dieser Seite. Wem wenig Geld zur Verfügung steht, sollte sich genau über die Reisekosten seiner Präferenzländer informieren. Da die finale Zusage in Form der Card of Acceptance (CA) meistens erst ca. 6-8 Wochen vor Praktikumsbeginn kommt, ist mit erhöhten Reisekosten zu rechnen.
23.05.2024
Für das Jahr 2025 sind schon sehr viele FKZ-Anträge für das Wintersemester 2024/2025 (Januar – März 2025) eingegangen. Sollte das Programm im nächsten Jahr mit einem ähnlichen Budget ausgestattet sein wie in 2024, würde es bereits Wartelistenplätze geben. Wie hoch das Budget für 2025 ausfallen wird steht erst Ende 2024 fest. Aktuell können also noch keine genauen Aussagen bezüglich der Förderung in 2025 getroffen werden. Es wird allen Bewerber*innen empfohlen sich auch über alternative Fördermöglichkeiten zu informieren. Informationen dazu findet ihr am Ende dieser Seite.
14.05.2024
Es steht noch nicht fest ob bzw. wie hoch die Projektförderung für 2025 ausfallen wird. Es kann davon ausgegangen werden, dass auch in 2025 nur sehr wenig Budget zur Verfügung steht. Eine frühzeitige Antragseinreichung unmittelbar nach Erhalt der bvmd-Zusage ist daher empfehlenswert. Genauere Informationen zum Fahrtkostenzuschuss 2025 können erst Ende des Jahres 2024 gemacht werden.
16.10.2023
Anträge auf Fahrtkostenzuschüsse können direkt nach Erhalt der bvmd-Zusage gestellt werden. Die Card of Acceptance (CA) kann nachgereicht werden.
Das Programm
Bei einer Praktikumszusage durch die bvmd, haben Bewerber*innen die Möglichkeit, sich auf einen Fahrtkostenzuschuss (FKZ) zu bewerben. Der Fahrtkostenzuschuss ist ein eigenständiges Programm der bvmd mit einem eigenem Jahresbudget, welches vom Deutschen Akademischen Austauschdienst aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung bereitgestellt wird. Die Förderung bezieht sich auf Praktika, die in Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (d. h. nicht in EU-Ländern, Schweiz, Norwegen, Liechtenstein oder/und Großbritannien) abgeleistet werden und für die es keine Reisewarnung gibt. Bei dem Fahrtkostenzuschuss handelt es sich um einen Pauschalbetrag, der unabhängig der tatsächlichen Reisekosten einmalig ausgezahlt wird. Eine detaillierte Übersicht über die zuschussfähigen Länder und die jeweiligen Zuschussbeträge findet ihr in unserer Länderliste für 2024. Fahrtkostenzuschüsse können nur in begrenztem Rahmen an wenige Bewerber*innen vermittelt werden. Da sie nach dem „First-Come-First-Serve-Prinzip“ vergeben werden, empfehlen wir den Antrag auf einen Fahrtkostenzuschuss möglichst frühzeitig nach Erhalt der bvmd-Zusage zu stellen. Die Bewerbung auf einen Fahrtkostenzuschuss der bvmd ist zunächst auch ohne Vorliegen der Card of Acceptance (CA) möglich. Die Vermittlung eines Praktikumsplatzes durch die bvmd begründet keinen Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Fahrtkostenzuschusses.
Antragsbedingungen
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- Der FKZ-Antrag muss spätestens 14 Kalendertage vor Praktikumsbeginn per Post in der Geschäftsstelle eingegangen sein (Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V., Robert-Koch-Platz 7, 10115 Berlin)
- Die Praktikumsdauer umfasst mindestens 26 Tage
- Die Antragsteller*innen sind an einer wissenschaftlichen Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland als Studierende*r der Humanmedizin eingeschrieben
- Praktikumszusage durch die bvmd
- Zwischen zwei Förderbewilligungen muss mindestens ein ganzes Kalenderjahr ohne eine Förderung in diesem Programm liegen.
- Das Austauschland ist zuschussberechtigt (siehe Länderliste für 2024) und es besteht keine Reisewarnung gemäß dem Auswärtigen Amt
- Es gibt keine Förderung der Reisekosten durch eine andere Institution
Studierende ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen zusätzlich die nachfolgende Voraussetzung erfüllen:
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- Nichtdeutsche Studierende können sich bewerben, wenn sie in einem Studiengang an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind mit dem Ziel, den Abschluss an der deutschen Hochschule zu erreichen. Dabei wird geprüft, inwieweit ein Deutschlandbezug gegeben ist und ob die begründete Erwartung besteht, dass ausländische Geförderte nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes wieder nach Deutschland zurückkehren. Eine Förderung ins Heimatland ist ausgeschlossen.
Bewerbungsablauf
Wenn du alle Bedingungen erfüllst, kannst du dich für einen Fahrtkostenzuschuss (FKZ) bewerben:
Schritt 1: Informationen einholen
Du liest dir die FKZ-Richtlinien durch (auch wenn das viel Text ist). Mit deinem Antrag bestätigst du nämlich, dass du sie gelesen, verstanden und akzeptiert hast. Außerdem informierst du dich beim Auswärtigen Amt über aktuelle Reisewarnungen sowie Reise- und Sicherheitshinweise und ließt dir die Hinweise zur allgemeinen Sicherheitsvorsorge für Reisen ins Ausland und Aufenthalte im Ausland des Deutschen Akademischen Austauschdienstes durch. Es können keine Fahrtkostenzuschüsse für Länder mit Reisewarnung genehmigt bzw. ausgezahlt werden.
Schritt 2: FKZ-Gebühr überweisen
Du überweist 80,- € FKZ-Gebühr auf das folgende Konto:
Empfängerin: bvmd e.V.
IBAN: DE46 3702 0500 0001 2830 02
BIC: BFSWDE33XXX
Bank: Bank für Sozialwirtschaft AG
Verwendungszweck: Name, Fahrtkostenzuschuss Jahr in dem der Fahrtkostenzuschuss genutzt werden soll (Beispiel: Max Mustermann, Fahrtkostenzuschuss 2025)
Die FKZ-Gebühr setzt sich wie folgt zusammen:
- 30,- € Bearbeitungsgebühr
- 50,- € Kaution
Bitte beachte, dass die Bewerbung erst dann bearbeitet wird, wenn die Gebühr auf unserem Konto eingegangen ist.
Schritt 3: Antragsunterlagen
Du füllst das FKZ-Antragsformular so bald wie möglich nach Erhalt der bvmd-Zusage aus und stellst alle benötigten Unterlagen zusammen. Der FKZ-Antrag besteht aus folgenden Dokumenten:
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- Am PC ausgefülltes und im Original unterschriebenes FKZ-Antragsformular
- Im Original unterschriebene FKZ-Richtlinien
- Card of Acceptance (sobald diese vorliegt per E-Mail an buero@bvmd.de schicken)
(die Antragstellung ist auch zunächst ohne Vorlage der CA möglich. Die CA kann nachgereicht werden) - Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
- Immatrikulationsbescheinigung(en), die den gesamten Praktikumszeitraum abdeckt (bitte sobald wie möglich per E-Mail an buero@bvmd.de nachreichen)
- Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses
- Einzahlungsbeleg der 80,- € FKZ-Gebühr
- Ggf. ausgefüllte im Original unterschriebene Vollmachtsvorlage
(sollte die Annahme des Fahrtkostenzuschusses im Falle einer Förderzusage nicht von dem/r Antragsteller*in bestätigt werden können, zum Beispiel bei einem Auslandsaufenthalt vor dem bvmd-Praktikum, kann die Annahmeerklärung – siehe 6. – auch von einer bevollmächtigten Person unterschrieben werden, insofern diese in der bvmd-Vollmachtsvorlage benannt ist und die Vollmacht in der Geschäftsstelle im Original vorliegt.) - Ggf. separate Bescheinigung nichtdeutscher Staatsangehöriger über den Nachweis der Einschreibung und des geplanten Abschlusses als ordentliche Studierende an einer wissenschaftlichen Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland (insofern diese Information nicht aus der Immatrikulationsbescheinigung hervorgeht)
Schritt 4: Postalischer Antragsversand
Du sendest den vollständig ausgefüllten und unterschrieben FKZ-Antrag mit allen Unterlagen per Post an unsere Geschäftsstelle in Berlin:
Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V.
Robert-Koch-Platz 7
10115 Berlin
Schritt 5: Eingangsbestätigung
Du prüfst den Eingang deines FKZ-Antrages und meldest dich per E-Mail an buero@bvmd.de, wenn du nach zwei Wochen noch keine Eingangsbestätigung per E-Mail erhalten hast.
Schritt 6: Annahmeerklärung
Hast du per E-Mail eine Zusage bekommen, schickst du die im E-Mail-Anhang enthaltene Annahmeerklärung innerhalb von 14 Tagen zurück an die Geschäftsstelle. Für die Einhaltung der 14-Tage-Frist bist du selbst verantwortlich. Solltest du ein paar Tage nach Versand der Annahmeerklärung keine Eingangsbestätigung aus der Geschäftsstelle per E-Mail erhalten, solltest du dich dort sofort melden (buero@bvmd.de; 030/95600203). Bitte beachte, dass die E-Mail mit der Förderzusage auch im Spam-Ordner landen kann und dass manchmal Sachen in der Post verloren gehen. Checke daher regelmäßig dein E-Mail- und Spam-Postfach und sende die Annahmeerklärung umgehend nach Erhalt der Förderzusage ab, damit ggf. genug Zeit bleibt die Annahmeerklärung bei Problemen noch einmal schicken zu können. Die 14-Tage-Frist MUSS eingehalten werden. Es lohnt sich eine Vollmacht zu hinterlassen oder diese direkt mit Antragsstellung mitzuschicken
Schritt 7: Bericht, Praktikumsnachweis & IFMSA-Evaluation Form
Nach Ende deines Austausches reichst du innerhalb von vier Monaten deinen Praktikumsnachweis (z.B. dein IFMSA-Zertifikat) und einen Bericht über unser bvmd-Bewerbungsportal ein. Außerdem reichst du deine Evaluation Form über die ifmsa-database ein. Deine FKZ-Kaution wird nach der Prüfung und Freischaltung deiner hochgeladenen Dokumente automatisch zurückerstattet, insofern der Praktikumsnachweis eine Dauer von mindestens 26 Kalendertagen taggenau nachweist, ersichtlich ist, dass es sich bei dem Nachweis um ein Originaldokument handelt und wenn das Dokument mindestens von der Institution gestempelt und unterschrieben ist. Bitte beachte, dass wir deine Kaution nur erstatten können, wenn deine Kontodaten in unserem bvmd-Portal aktuell sind.
Zusage / Absage des FKZ
Bei erfolgreicher Vermittlung eines Fahrtkostenzuschusses erstatten wir dir die Kaution zurück, nachdem
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- du eine Kopie deines taggenauen Praktikumsnachweises (z.B. IFMSA-Zertifikat) in unser bvmd-Bewerbungsportal fristgerecht hochgeladen hast, dieses von der Instituion/dem Tutor im Original gestempelt und unterschrieben wurde und es einen Praktikumszeitraum von mindestens 26 Tagen abdeckt.
- du deinen Bericht fristgerecht im bvmd-Bewerbungsportal eingereicht hast und dieser freigegeben wurde.
- du deine Evaluation Form in der ifmsa-database fristgerecht eingereicht hast.
Bei nicht erfolgreicher Vermittlung eines Fahrtkostenzuschusses und bei Absage deines Austausches durch die Partnerorganisation oder die bvmd, erfolgt die Rückerstattung der Kaution.
Falls du deinen Austausch selbst absagen musst, bist du verpflichtet dies der Geschäftsstelle (buero@bvmd.de) unmittelbar mitzuteilen. In diesem Fall darfst du deinen Fahrtkostenzuschuss nicht in Anspruch nehmen und musst ihn ggf. zurückzahlen. Für die Erstattung der FKZ-Kaution gilt in diesem Fall folgendes:
- Sagst du deinen Austausch vor der schriftlichen Annahme des Fahrtkostenzuschusses (Annahmeerklärung) ab, wird dir die FKZ-Kaution zurückerstattet
- Sagst du deinen Austausch nach der schriftlichen Annahme des Fahrtkostenzuschusses ab, ist die Rückerstattung der Kaution nicht möglich.
Alternativen der finanziellen Unterstützung
Bei einem hohen Förderbedarf empfehlen wir zudem sich über folgende Seiten auch über alternative Fördermöglichkeiten zu informieren:
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- Stipendiendatenbank des DAAD
- Förderorganisationen im Überblick des DAAD
- Hochschulkompass der Hochschulrektorenkonferenz
- Deutscher Bildungsserver
- Arbeiterkind.de
- Stiftungssuche des Bundesverandes Deutscher Stiftungen
- Stiftungsindex des Zusammenschlusses gemeinnütziger deutscher Stiftungen
- Studienstiftung des deutschen Volkes
- Auslandsförderung nach dem BAföG / Zuständigkeiten Auslands-BAföG
- Bildungskredit der Bundesregierung
- mystipendium.de
AG Austausch (AGX)
Die AGX kümmert sich um die Austauscharbeit in Deutschland: Wir zeichnen einmal jährlich Verträge mit Medizinstudierendenvertretungen anderer Länder, verteilen deren Incomings auf die Städte, organisieren Praktika, helfen bei der Betreuung und unterstützen euch bei euren Auslandsbewerbungen.