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Meldung

Mittwoch, 26.01.2005 18:42:08

zum Urteil des BVG 6.Hochschulrahmengesetz-Änderungsgesetz

Zur sofortigen Veröffentlichung

*Pressemitteilung der Fachtagung Medizin e.V. zum Urteil des
Bundesverfassungsgerichts zum 6.Hochschulrahmengesetz-Änderungsgesetz.*


Die Fachtagung Medizin e.V. als legitimierte Vertretung der
Medizinstudierenden in Deutschland
bedauert die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen die 6.
HRG-Novelle.

Das in Art. 1 Nr. 3 6. HRGÄndG verankerte Verbot der Erhebung von
Studiengebühren hätte den
Studierenden weiterhin ein gebührenfreies Studium garantiert.
Wir fordern die Länder auf, weiterhin ein gebührenfreies Erststudium zu
ermöglichen.

Ebenso bedauern wir die Entscheidung zu Art. 1 Nr. 4 6. HRGÄndG. Dieser
Artikel hätte es den
Studierenden in Deutschland, auch in den Länder Bayern und
Baden-Württemberg, ermöglicht,
unabhängigen und legitimierten Einfluss auf die Bedingungen an den
Universitäten zu nehmen und
selbständig ihre Angelegenheiten zu verwalten.
Die Fachtagung Medizin e.V. fordert nachdrücklich, in den einzelnen
Ländern die eigenverantwortlich verfasste Studierendenschaft zu erhalten
bzw. diese wieder einzuführen.
In einzelnen Bundesländern sind die Mitbestimmungsrechte der
Studierenden durch die Diskussion
akut gefährdet.


Ulrike Göpel, Jan Hilgers
Sekretariat der Fachtagung Medizin e.V


Ansprechpartner: Thorsten Hornung, PR-Abteilung der Fachtagung Medizin e.V.
Mobil: 0179/7917078



Die *Fachtagung Medizin e.V.* vertritt die Studierenden der Humanmedizin
in der Bundesrepublik Deutschland. Sie werden durch Mitgliedschaft der
gewählten studentischen Vertretungen der humanmedizinischen
Fachbereiche, Fakultäten und Hochschulen in der Delegiertenversammlung
repräsentiert.

Von: Admin