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Mittwoch, 26.01.2005 18:42:08
zum Urteil des BVG 6.Hochschulrahmengesetz-Änderungsgesetz
Zur sofortigen Veröffentlichung *Pressemitteilung der Fachtagung Medizin e.V. zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum 6.Hochschulrahmengesetz-Änderungsgesetz.* Die Fachtagung Medizin e.V. als legitimierte Vertretung der Medizinstudierenden in Deutschland bedauert die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen die 6. HRG-Novelle.
Das in Art. 1 Nr. 3 6. HRGÄndG verankerte Verbot der Erhebung von Studiengebühren hätte den Studierenden weiterhin ein gebührenfreies Studium garantiert. Wir fordern die Länder auf, weiterhin ein gebührenfreies Erststudium zu ermöglichen. Ebenso bedauern wir die Entscheidung zu Art. 1 Nr. 4 6. HRGÄndG. Dieser Artikel hätte es den Studierenden in Deutschland, auch in den Länder Bayern und Baden-Württemberg, ermöglicht, unabhängigen und legitimierten Einfluss auf die Bedingungen an den Universitäten zu nehmen und selbständig ihre Angelegenheiten zu verwalten. Die Fachtagung Medizin e.V. fordert nachdrücklich, in den einzelnen Ländern die eigenverantwortlich verfasste Studierendenschaft zu erhalten bzw. diese wieder einzuführen. In einzelnen Bundesländern sind die Mitbestimmungsrechte der Studierenden durch die Diskussion akut gefährdet. Ulrike Göpel, Jan Hilgers Sekretariat der Fachtagung Medizin e.V Ansprechpartner: Thorsten Hornung, PR-Abteilung der Fachtagung Medizin e.V. Mobil: 0179/7917078 Die *Fachtagung Medizin e.V.* vertritt die Studierenden der Humanmedizin in der Bundesrepublik Deutschland. Sie werden durch Mitgliedschaft der gewählten studentischen Vertretungen der humanmedizinischen Fachbereiche, Fakultäten und Hochschulen in der Delegiertenversammlung repräsentiert.
Von: Admin
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