|
|
- Die wichtigste Frage, die man vor Antritt des Tertials klären sollte, ist die Frage der Anerkennung durch das zuständige Landesprüfungsamt. Damit die im Ausland verbrachte Zeit in Deutschland nicht nachholen werden muss. Welche Kliniken in welchen Ländern akzeptiert werden, variiert von Bundesland zu Bundesland. Prinzipiell kann man sagen, daß es sich um Lehrkrankenhäuser von Universitäten handeln sollte und der Standard der medizinische Ausbildung als gleichwertig vom LPA gewertet werden muß. Manche Landesprüfungsämter, z.B. das hessische, führen Listen mit ausländischen Kliniken, bei denen die Anerkennung gesichert ist. Um ein abklärendes Gespräch mit der Auslandsberatung des Dekanats und dem zuständigen LPA kommt man also nicht herum.
- Als zusätzliches Problem erweist sich bei einigen der Studentenstatus, der dem LPA nachgewiesen werden muss. Es genügt nicht, für die Dauer des Tertials in der heimischen Universität eingeschrieben zu sein. Das LPA verlangt eine Immatrikulation an der Universität im Ausland, an der das Tertial absolviert wird. Dies ist natürlich oft nicht möglich oder nur mit einem enormen finanziellen Aufwand machbar. Einen Ausweg bietet da die Möglichkeit, vom dortigen Studiendekan eine Bestätigung der Gleichstellung in Rechten und Pflichten mit immatrikulierten Studenten zu besorgen. Dieses sollte ebenfalls vor Antritt des Tertials mit dem Studiendekan vereinbart werden, da in letzter Zeit einigen Studenten in den USA und in Großbritanien eine solche Bescheinigung verwehrt wurde.
- Ebenfalls für die Anerkennung notwendig ist der Nachweis ausreichender Kenntnisse der Landessprache, die durch eine Bescheinigung eines Hochschullehrers oder Sprachkursteilnahme nachgewiesen kann. In vielen Ländern ist die Sprachkenntnis bereits der Bewerbung beizulegen, z.B. in den USA durch den TOEFL.
Zuletzt geändert am 02.02.2009 um 15:48:11
|
|