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Fahrtkostenzuschuss

Ein Fahrtkostenzuschuss kann nur bei Praktika über die bvmd vergeben werden - und nicht für selbst-organisierte Praktika oder ein PJ-Tertial.

 

Bei einer Zusage für einen Praktikumsplatz der bvmd für das Jahr 2013, besteht die Möglichkeit, sich für einen Fahrtkostenzuschuss zu bewerben.

 

Diese Förderung bezieht sich auf Praktika, die in außereuropäischen Ländern sowie in Albanien, Belarus, Bosnien, Island, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Russland, Serbien, Türkei und in der Ukraine abgeleistet werden.

 

Bei dem Fahrtkostenzuschuss handelt es sich um einen Pauschalbetrag. Eine Übersicht über die Beträge findet ihr im Bereich Downloads.

Bedingungen

  • Aufenthaltsdauer mindestens 28 Tage (Dauer der Famulatur / Praktikum!)
  • Praktikumszusage durch die bvmd

 

Ausländische Staatsangehörige (Gleichgestellte), die die Voraussetzungen des § 8 BAföG (Bundesausbildungs-förderungsgesetz vom 06.07.1983 in der jeweils gültigen Fassung) erfüllen, sind deutschen Studierenden gleichgestellt und können in die Förderungsmaßnahmen einbezogen werden.

Die gleiche Regelung gilt für Studierende aus EU-EWR-Ländern mit Daueraufenthaltsrecht gem. §4 FreizügG.

 

 

 
Zuletzt geändert am 08.01.2013 um 11:12:50