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Fahrtkostenzuschuss
Neues vom Fahrtkostenzuschuss!Voller Freude können wir verkünden, dass wir nun wieder FKZ vergeben können. Allerdings haben sich die Bewerbungskriterien erheblich verändert, lest euch daher bitte die folgenden Seiten (insbesondere die FAQ) aufmerksam durch. Für das Jahr 2012 gilt nun eine Sonderregelung:Jeder der einen Praktikumsplatz über die bvmd für das Jahr 2012 erhalten hat, kann sich auf den Fahrtkostenzuschuss bewerben. Frist ist der 31. Mai 2012
Bedingungen
Ausländische Staatsangehörige (Gleichgestellte), die die Voraussetzungen des § 8 BAföG (Bundesausbildungs-förderungsgesetz vom 06.07.1983 in der jeweils gültigen Fassung) erfüllen, sind deutschen Studierenden gleichgestellt und können in die Förderungsmaßnahmen einbezogen werden. Die gleiche Regelung gilt für Studierende aus EU-EWR-Ländern mit Daueraufenthaltsrecht gem. §4 FreizügG.
Die Förderung bezieht sich auf Praktika, die in außereuropäischen Ländern sowie in Albanien, Belarus, Bosnien, Island, Mazedonien, Zuletzt geändert am 08.03.2012 um 23:26:58
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