bvmd-Logo

deutsch >> english

AGs » Was läuft schief? » Krank im Krankenhaus? » 

Suche

Die einzelnen Motive der PJ-Kampagne



Krank im Krankenhaus?

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt bei einer 5-Tage-Woche 24 Tage im Jahr. Ist ein Arbeitnehmer krank, wird das natürlich nicht von seinem Urlaub abgezogen, ein ärztliches Attest reicht aus.

Im Moment hat ein Studierender im Praktischen (PJler) Jahr 20 Fehltage – Fehltage sind aber keine Urlaubstage. Ist der PJler krank, muss er dafür seine Fehltage einbüßen. Kommt er durch seine Krankheit auf mehr als 20 Fehltage, hilft auch kein ärztliches Attest mehr – er läuft Gefahr, dass ihm das gesamte Praktische Jahr nicht anerkannt wird.

Außerdem steht nach Beendigung der PJ-Zeit in der Regel 2 Monate nach dem letzten offiziellen Tag das 2. Staatsexamen, das sogenannte 'Hammerexamen', an. Vielen Studierenden ist diese Vorbereitungsziet zu kurz, daher legen sie sich ihre Fehltage an den Schluss des 3. Tertials. Manchmal ist der Lerndruck so hoch, dass sich sogar kranke Studenten zur Klinik schleppen, um ihre Fehltage nicht opfern zu müssen.

„Am Ende brauche ich bestimmt mehr als 2 Monate, um auf's Hammerexamen zu lernen, darum leg ich mir die Fehlzeiten an den Schluss. Ich stand dafür auch schon mit Fieber im OP.“

Wer krank ist, muss auch ein Recht auf Bettruhe haben. Wir sollten mit uns genauso verantwortungsvoll umgehen wie mit unseren Patienten, denen wir bei einem solch einem Verhalten bestimmt ins Gewissen reden würden.

 

 

 
Zuletzt geändert am 04.06.2009 um 18:38:38

Gemeinschaftsaktion von